Wahlordnung
§ 1 Grundsätze ........................................ Seite 2
§ 2 Wahlleitung ........................................ Seite 2
§ 3 Form der Wahl ................................... Seite 2
§ 4 Bewerbungen um die
Vorstands-Funktionen ……………………Seite 3
§ 5 Auszählung ....................................... Seite 3
§ 6 Protokoll / Abschluss der Wahl ......... Seite 3
Präambel:
Alle in der Wahlordnung verwendeten männlichen Bezeichnungen für Funktionen und Tätigkeiten
gelten uneingeschränkt in gleicher Weise auch für weibliche Personen. Dies stellt keinerlei
Einschränkungen dar, sondern dient lediglich der Übersichtlichkeit der Wahlordnung.
§1 Ermächtigungsgrundlage
(1)Grundlage dieser Wahlordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung
(2) Diese Wahlordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, ergänzt diese aber.
(3)Für den Erlass, die Änderung und Aufhebung dieser Ordnung ist die Mitgliederversammlung zuständig
§ 2 Grundsätze
(1) Die Wahlen zum Vorstand erfolgen entsprechend den Festlegungen der Satzung des Vereines und
den gesetzlichen Bestimmungen zum Vereinsrecht im BGB.
(2) Vor der Wahl ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung festzustellen. Die
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Mitgliederversammlung lt. Satzung des Vereines
ordnungsgemäß eingeladen wurde.
§ 3 Wahlleitung
(1) Der Versammlungsleiter ist gleichzeitig Wahlleiter. sofern er nicht selbst als Kandidat fungiert
Ist dies der Fall, schlägt der Vorstand der Mitgliederversammlung ein Mitglied als Wahlleiter vor.
Sollte dieser Vorschlag nicht die erforderliche einfache Mehrheit der anwesenden
Mitglieder erreichen, so kann jedes Mitglied einen Vorschlag machen, bzw. sich um diese Aufgabe
bewerben.
Eine Bestätigung des Wahlleiters erfolgt durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden
Mitglieder.
(2) Die Mitgliederversammlung kann weitere Mitglieder für eine Wahlkommission aus ihrer
Mitte wählen.
(3) Wahlleiter und -kommission dürfen nicht für ein Amt im Vorstand kandidieren.
§ 4 Form der Wahl
(1) Die Wahlen sind grundsätzlich als offene Wahlen durchzuführen, wenn nicht auf Antrag
eines oder mehrerer Mitglieder während der Mitgliederversammlung eine geheime
Wahl gefordert wird. In diesem Fall beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit.
(2) Geheime Wahl ist immer dann durchzuführen, wenn auf eine der zu besetzenden
Funktion mehrere Kandidaten vorgeschlagen sind.
(3) Wahlen für Vorstandsämter sind im Einzelwahlverfahren zu wählen.
(4) Bei geheimer Wahl werden Stimmzettel ausgegeben. Es muss eindeutig ja oder nein
bzw. leserlich der Name des Kandidaten notiert sein, anderenfalls gilt die Stimme als ungültig.
§ 5 Bewerbungen um die Vorstands-Funktionen
(1) Es können sich alle volljährigen Mitglieder des Vereines während der ordentlichen
Mitgliederversammlung mündlich oder schriftlich bewerben, sofern sie mind. 6 Monate Mitglied sind
(2) Der bisherige Vorstand kann der Mitgliederversammlung ebenfalls Kandidatenvorschläge
unterbreiten.
(3) Bei einer schriftlichen Bewerbung (in der Regel bei begründeter Abwesenheit am
Wahltag) hat der Bewerber ein anderes Mitglied zu beauftragen, seine Bewerbung für
die bestimmte Funktion vorzutragen.
(4) Eine Aufnahme als Kandidat erfolgt nur, wenn die Zustimmung des Vorgeschlagenen
vorliegt (mündlich oder schriftlich).
§65 Auszählung
(1) Sollte bei Bewerbungen von 2 und mehr Mitgliedern kein Bewerber die erforderliche
Mehrheit erreichen, ist ein weiterer Wahlgang erforderlich. Im diesem Wahlgang erfolgt
die Wahl zwischen den beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten
Stimmen erhielten.
(2) Als gewählt gilt dann der Kandidat, der die meisten Stimmen und mindestens die einfache
Mehrheit, also über 50% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich erzielt.
(3) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
§ 6 Protokoll / Abschluss der Wahl
Der Verlauf und das Ergebnis der Wahl ist im Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist.
Es muss insbesondere enthalten:
· Ort und Zeit Versammlung
· Anzahl der Teilnehmer (anwesende Mitglieder) zum Zeitpunkt der Wahl
· Kandidatenvorschläge (namentlich und nach Funktionen, soweit es den ins Vereinsregister
einzutragenden Vorstand betrifft)
· Ergebnisse der Wahlgänge
· Bestätigung, dass die gewählten Mitglieder der Wahl annehmen
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am ...................
Bestätigung dieses Beschlusses:
9067 Hamm, den .............................
Versammlungsleiter
............................................................
Protokollführer
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